Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anstatt umfangreicher „klein gedruckter“ Geschäftsbedingungen – wie Sie es sonst in unserer Branche gewohnt sind – gilt lediglich folgendes als Grundlage unserer Zusammenarbeit:

 

Für Gespräche, Verhandlungen, Besichtigungen, die Zusendung von Exposés und die Vermittlung der Finanzierung entstehen Ihnen keine Kosten.

Der Kunde der Firma GSK Immobilien Entwicklung und Vermarktung AG verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch GSK Immobilien vermittelten Kauf- oder Mietvertrages eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Kauf:
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 2,975 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sollte GSK Immobilien als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig sein und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen haben, so gilt das nicht im Verhältnis zum Käufer. Beim Kauf von Grundstücken und Mehrfamilienhäusern ist eine Provision in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises inkl. MwSt. vom Käufer zu zahlen.

Miete:
Privater Wohnraum – Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages und ist vom Besteller / Auftraggeber, lt. dem Gesetz zur Wohnungsvermittlung §2 Abs.1a, zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber von GSK Immobilien sein.

Gewerblich – Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 Netto-Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages und ist vom Mieter zu zahlen.

Sollten Sie das Vertragsobjekt, den Verkäufer sowie dessen Verkaufsabsicht kennen, können Sie sich auf diese Vorkenntnisse gegenüber GSK Immobilien Entwicklung und Vermarktung AG nur dann berufen, wenn Sie hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen.

Die Weitergabe von Angebotsinformationen, die ausschließlich vom Verkäufer stammen und für deren inhaltliche Richtigkeit GSK Immobilien Entwicklung und Vermarktung AG nicht haftet, ist vertragswidrig und führt zu Schadenersatz.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben vom Verkäufer stammen. Wir sind stets bemüht, die Daten zu prüfen, können aber für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

Mündliche Nebenabreden zu den AGB werden nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit, wie auch der Verzicht auf die Schriftform. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

Hinweis zum Geldwäschegesetz

Seit 2012 gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz, welches Immobilienmaklern spezielle Pflichten auferlegt.

Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 GwG

Der Gesetzgeber hat uns als Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 GwG bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung verpflichtet die Identität unserer Kunden zu ermitteln.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich, Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) mittels einer Kopie Ihres Personalausweises festzuhalten.

Bei juristischen Personen und Firmen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie um Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.

Im folgenden Link finden Sie die Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin: Geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Organisationspflichten bei Immobilienmaklern