Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Regenrückhaltebecken / Wohnbebauung südlich der Mozartstraße zwischen dem Viehweg und dem Stadtbach von 4/1997.
Der B-Plan weist für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise – Einzelhäuser, Sattel – oder Walmdach mit einer Dachneigung von 35° aus. Die Traufhöhe ist begrenzt auf 7,20 m über 96,20 ü NN.
Die Bebauung mit Reihenhäusern wurde bereits in Aussicht gestellt, eine Abweichung vom B-Plan ist durchaus möglich. (Telefonische Auskunft Bauamt Heppenheim vom 11-2025)














































